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   BGH, 16.12.2010 - IX ZB 87/10   

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https://dejure.org/2010,18582
BGH, 16.12.2010 - IX ZB 87/10 (https://dejure.org/2010,18582)
BGH, Entscheidung vom 16.12.2010 - IX ZB 87/10 (https://dejure.org/2010,18582)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2010 - IX ZB 87/10 (https://dejure.org/2010,18582)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Glaubhaftmachung einer Forderung als Zulässigkeitsvoraussetzung für einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners bei fehlender Äußerung des Schuldners im Verfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 14 Abs. 1
    Glaubhaftmachung einer Forderung als Zulässigkeitsvoraussetzung für einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners bei fehlender Äußerung des Schuldners im Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.07.2006 - IX ZB 204/04

    Rechtsfolgen des Nichtvorliegens der Voraussetzungen für die Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 16.12.2010 - IX ZB 87/10
    Gegenteiliges ergibt sich nicht aus den von der Rechtsbeschwerde zitierten Senatsbeschlüssen vom 13. Juni 2006 (IX ZB 214/05, NZI 2006, 590) und vom 27. Juli 2006 (IX ZB 204/04, BGHZ 169, 17).
  • BGH, 13.06.2006 - IX ZB 214/05

    Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen durch das Insolvenzgericht

    Auszug aus BGH, 16.12.2010 - IX ZB 87/10
    Gegenteiliges ergibt sich nicht aus den von der Rechtsbeschwerde zitierten Senatsbeschlüssen vom 13. Juni 2006 (IX ZB 214/05, NZI 2006, 590) und vom 27. Juli 2006 (IX ZB 204/04, BGHZ 169, 17).
  • BGH, 09.07.2009 - IX ZB 86/09

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung von Steuerforderungen

    Auszug aus BGH, 16.12.2010 - IX ZB 87/10
    Eine Glaubhaftmachung ist nicht oder nur in geringerem Maße erforderlich, wenn der Schuldner die Forderung, welche dem Insolvenzantrag des Gläubigers zugrunde liegt, nicht bestreitet (vgl. etwa BGH, Beschl. v. 9. Juli 2009 - IX ZB 86/09, ZInsO 2009, 1533 Rn. 3).
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